Als Mitarbeitendenvertretung haben Sie nach § 35 MVG.EKD insbesondere die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern. Hierbei werden Sie immer wieder mit Fragestellungen konfrontiert werden, die das konkrete Arbeitsverhältnis der Kollegin/des Kollegen betreffen. Insofern müssen Sie wissen, wo die Grenzen zwischen entsprechender Unterstützung nach dem MVG.EKD sowie einer (nicht erlaubten?) […]
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